Umfassendes, weltweites Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung (Agenda = lat. für „was zu tun ist “) im 21. Jahrhundert.
Zentrales Anliegen ist die Balance zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen und ein Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Ländern. In offenen Beteiligungsprozessen sollen Bürger:innen, Akteur:innen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam auf lokaler Ebene (Lokale Agenda 21) bzw. regionaler Ebene (Regionale Agenda 21) Strategien für eine Nachhaltige Entwicklung ihres Lebensraums erarbeiten und umsetzen. Siehe dazu auch „Anwendungsfeld Lokale Agenda 21“
An einem Geschehen beteiligte, handelnde (Privat-) Personen oder Vertreter:innen von Institutionen.
Bezeichnet die Haltung von Mediator:innen, keine eigenen Interessen in einer Sache zu verfolgen und keine parteiliche Rolle in verwaltungsrechtlichen oder politischen Entscheidungsverfahren einzunehmen. Stattdessen unterstützen Mediator:innen alle beteiligten Parteien gleichwertig, damit diese ihre jeweiligen Anliegen und Interessen offen und fair in das Verfahren einbringen können.
Schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten eines partizipativen Verfahrens, mit der am Beginn Ziel, Inhalt, Ablauf, Arbeitsweise und Spielregeln für das Verfahren festgelegt werden.
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung von baulichen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Informationsverarbeitungssystemen sowie weiteren Lebensbereichen in einer Weise, die es möglichst allen Menschen erlaubt, diese in der allgemein üblichen Form, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu nutzen und zu erreichen.
Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Barrierefreiheit.html
Öffentlich-rechtliche Bewilligung von Verwaltungsbehörden, durch die in verbindlicher Weise über einen Antrag entschieden wird (z. B. Betriebsanlagengenehmigung).
Jene Personen, die an einem Beteiligungsverfahren als Privatperson oder als Vertreter:in von Interessengruppen und diversen Institutionen teilnehmen.
Der Begriff Beteiligungsprozess bezeichnet das Zusammenwirken von Entscheidungsträger:innen und Betroffenen bzw. Interessierten, das von Informationsaustausch bis hin zur aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens reichen kann. Im Zusammenhang mit Beteiligung ist „Prozess “ nicht im rechtlichen Sinne, sondern als eine Abfolge von aufeinander aufbauenden Schritten zu verstehen.
Beteiligungsverfahren sind strukturierte Prozesse, bei denen Bürger:innen und andere Akteur:innen in administrative oder politische Entscheidungen einbezogen werden – durch Information, Konsultation oder Mitbestimmung. Ziel ist es, transparentere, wirksamere und akzeptierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Alle, deren Interessen möglicherweise von einem Vorhaben (Projekte, Pläne, Programme, Politiken, Rechtsakte) berührt werden, sowohl Einzelpersonen als auch Interessengruppen, z.B. Anrainer:innen, Unternehmen, Vereine, Politiker:innen, Vertreter:innen der Verwaltung, etc.
Bewegungen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die sich – oft außerhalb politischer Institutionen – gemeinsam für ein gesellschaftliches Ziel einsetzen.
Ein Bottom-up-Ansatz beschreibt Beteiligungsprozesse, die aus der Bevölkerung oder Zivilgesellschaft heraus initiiert werden, also „von unten nach oben“ wirken. Sie entstehen meist aus Eigeninitiative durch Vereine, Initiativen oder Bewegungen und richten sich an Politik und Verwaltung zur Mitgestaltung von Entscheidungen.
Auf der Website partizipation.at wird der Begriff „Bürger:innen““ synonym mit dem Begriff Einwohner:innen (einer Region, Stadt, eines Landes) verwendet und meint alle Menschen, die innerhalb eines Gemeinwesens leben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Damit ist die Beteiligung von Bürger:innen als Einzelpersonen oder in Gruppen an einem Vorhaben gemeint, um ihre Interessen einzubringen. Die Beteiligung kann top-down durch Politik und Verwaltung organisiert sein oder bottom-up geschehen, z. B. durch die Gründung einer Bürger:inneninitiative.
Darunter wird ein Prozess verstanden, in dem Informationen und Erkenntnisse zugänglich gemacht und verbreitet werden. Dazu zählt die Schaffung von Lernstrukturen und anderen Möglichkeiten, mittels derer Wissen, Handlungskompetenzen und Know-how vermittelt werden.
Demokratie („Volksherrschaft“, aus dem Griechischen „demos“ Volk und „kratia“ Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) bezeichnet alle Staats- und Regierungsformen, die auf dem „Volkswillen“ basieren. Die Herrschaft – oder nach der österreichischen Bundesverfassung das „Recht“ – geht vom Volk aus und wird durch das Volk bzw. in seinem Interesse ausgeübt. Im weiteren Sinn kann Demokratie als politisches Gestaltungsprinzip für die Gesellschaft und ihre Teilsysteme oder auch als Lebensform verstanden werden.
- Direkte Demokratie
Die direkte Demokratie entstand als Urform der Demokratie in kleinen Gemeinwesen, u.a. in antiken griechischen Stadtstaaten. Entscheidungen wurden in Versammlungen aller Stimmberechtigten – meist nur männliche Bürger – getroffen. Unter dem Begriff werden aber auch politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden; in Österreich sind Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung Instrumente der direkten Demokratie. - Repräsentative Demokratie
Die Repräsentative Demokratie ist eine mittelbare Demokratie. Politische Sachentscheidungen werden nicht durch das Volk selbst, sondern durch VolksvertreterInnen (Abgeordnete) getroffen. Die Volksvertreter:innen werden in regelmäßig stattfindenden freien Wahlen gewählt. Sie entscheiden eigenverantwortlich und ohne Eingriffsmöglichkeit durch das Volk. Die politische Partizipation der Bürger:innen ist auf Wahlen beschränkt; daher sind direkt-demokratische und kooperative Elemente eine sinnvolle Ergänzung der Repräsentativen Demokratie. - Kooperative Demokratie
Die kooperative Demokratie (vgl. Holtkamp, Bogumil, Kißler) ist eine Form der Demokratie, in der Bürger:innen und Verbände an der Politikformulierung und -umsetzung mittels Verfahren beteiligt werden, die nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig, dialogisch orientiert und auf kooperative Problemlösung angelegt sind. Kooperative Demokratie betrifft vor allem die systematische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik auf kommunaler Ebene.
- Direkte Demokratie
Demokratiepolitische Bildung zielt darauf ab, Schüler:innen, Jugendliche und Erwachsene zu befähigen, aktiv und verantwortungsbewusst bei Entscheidungsfindungsprozessen in ihrem Umfeld mitzuwirken. Ein Hauptziel der demokratiepolitischen Bildung ist die Förderung einer Kultur der Demokratie und der Menschenrechte. Das primäre Anliegen ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, des gegenseitigen Verständnisses und der Solidarität.
Quelle: Karen O’Shea: A Glossary of terms for Education for Democratic Citizenship / Glossar zur demokratiepolitischen Bildung, Council of Europe DGIV/EDU/CIT (2003) 29 / Wien (BMBWK) 2004
Strategischer Ansatz zur aktiven Förderung und Nutzung personeller Vielfalt hinsichtlich Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung etc. Ziel ist ein verbesserter Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt sowie die Nutzung von möglichst diversen individuellen Kompetenzen, um zu innovativeren und inklusiven Lösungen zu finden.
Bezeichnet den Übergang von einer Energieversorgung von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien. Dabei sollen begrenzte und umweltschädliche Energieträger wie Kohle, Erdöl, fossiles Gas und Atomstrom durch nachhaltige Alternativen wie Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft und Erdwärme ersetzt werden.
Quelle: https://greenpeace.at/hintergrund/energiewende-einfach-erklaert/
(engl. für Ermächtigung) bezeichnet eine Form der ressourcenorientierten Intervention, bei der Menschen motiviert und/oder professionell unterstützt werden, ihre Belange selbstverantwortlich, selbstbestimmt und autonom in die Hand zu nehmen. Damit soll u.a. bürgerschaftliches Engagement gefördert werden.
Der Europarat (www.coe.int) wurde im Jahre 1949 als eine zwischenstaatliche politische Organisation mit ständigem Sitz in Straßburg (Frankreich) gegründet, um die Demokratie und Menschenrechte in Europa zu stärken. Dem Europarat gehören heute 47 europäische pluralistische Demokratien an. Die EU-unabhängige Einrichtung setzt sich für die demokratische Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, für Menschenrechte und die Bewahrung der kulturellen Vielfalt in Europa ein.
Bei der Evaluierung (Beurteilung, Bewertung) von Beteiligungsprozessen wird geprüft, ob zu Beginn festgelegte Ziele und die angestrebte Wirkung erreicht wurden. Mögliche Kriterien für die Evaluierung eines Beteiligungsprozesses sind: Anzahl Teilnehmer:innen, Diversität der Teilnehmer:innen, Umsetzungsgrad der Ergebnisse.
Ein behördliches Planungsinstrument, mit dem der Gemeinderat festlegt, wie Grundstücke innerhalb des Stadt- oder Gemeindegebiets genutzt werden dürfen. Er bestimmt durch Widmungen etwa, ob Flächen als Bauland, Grünland oder Verkehrsflächen genutzt werden. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Vermeidung von Zersiedelung im ländlichen Raum.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundstueckskauf/Seite.200030.html
Gesetzlich geregelte Abläufe, bei denen klar festgelegt ist, wer beteiligt wird, wie das Verfahren abläuft und wie mit den Ergebnissen umgegangen wird. Dazu zählen etwa Umweltverträglichkeitsprüfungen. Sie enden mit behördlichen oder politischen Entscheidungen.
Bezeichnet die Tätigkeit von Personen, die zwischen unterschiedlichen Sprachen, also Lautsprachen und Gebärdensprachen dolmetschen.
Quelle: https://oegsdv.at/dolmetschen/gebaerdensprachdolmetschen/
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Gender“ bezeichnet die gesellschaftlich geprägten Rollenerwartungen, die Frauen bzw. Männer üblicherweise zu erfüllen haben. In der EU wird Gender auch als „soziales Geschlecht“ – im Gegensatz zum biologischen Geschlecht –bezeichnet.
Gender Budgeting bedeutet, die Geschlechterperspektive bei der Gestaltung öffentlicher Budgets zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen in budgetpolitische Entscheidungen integriert werden, um eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel zu fördern. Durch die Sichtbarmachung der geschlechterspezifischen Auswirkungen von Budgetentscheidungen soll die Gleichstellung unterstützt werden.
Gender Mainstreaming bedeutet, unterschiedliche Lebenswelten aus der Perspektive von Frauen und Männern wahrzunehmen und diese Unterschiede sowohl in der Politik als auch in der Planung zu berücksichtigen. Der Begriff stammt aus den 1960er Jahren und der Entwicklungszusammenarbeit, wo erkannt wurde, dass gesellschaftliche Verbesserung nur gelingt, wenn die Sicht beider Geschlechter berücksichtigt wird. „Mainstreaming “ bedeutet, dass etwas ursprünglich Vernachlässigtes (hier: die differenzierte Geschlechterperspektive) bewusst zur Norm erklärt wird. Auf EU-Ebene wird unter Gender Mainstreaming eine Strategie verstanden, die zur Erreichung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern eingesetzt wird.
Gemeinwesenarbeit ist ein prozessorientiertes, partizipatives und interdisziplinäres Arbeitsprinzip der sozialen Arbeit, das darauf abzielt, gemeinsam mit Menschen in Dörfern, Gemeinden oder Stadtteilen nachhaltige Verbesserungen ihrer Lebenssituation zu erreichen.
Als Gremium bezeichnet man eine Gruppe von Expert:innen, die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildet wurde. Meist hat das Gremium eine beratende Funktion für eine beschlussfassende Körperschaft.
Bezeichnet den verfügbaren Entscheidungs-, Gestaltungs- und Bewegungsfreiraum, den eine Person oder Organisation innerhalb rechtlicher, organisatorischer oder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen hat.
Einleitung oder Beginn eines Prozesses, Projekts oder Vorhabens. Bezeichnet den ersten Schritt zur Umsetzung einer Maßnahme oder zur Auslösung einer Entwicklung.
Bezieht sich auf die Perspektive, das Verhalten oder die Entscheidungen einzelner Personen. Hier werden persönliche Einstellungen, Werte, Kompetenzen und Handlungen betrachtet.
Nicht gesetzlich geregelte Beteiligungsformate, die je nach Anlass unterschiedlich gestaltet sind. Sie beruhen auf Freiwilligkeit und gemeinsamer Aufgabenbearbeitung. Ablauf, Beteiligte und Regeln werden flexibel vereinbart. Die Ergebnisse sind in der Regel nicht verbindlich, können aber Entscheidungsprozesse – etwa im Gemeinderat – vorbereiten oder durch Beschluss Verbindlichkeit erlangen.
Menschenrechtliches Konzept für eine Gesellschaft, in der alle Menschen – unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Bildung oder Behinderung – gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Unterschiede gelten als normal und werden als Bereicherung verstanden. Ziel ist der Abbau von Barrieren und der Aufbau inklusiver Strukturen in allen Lebensbereichen.
Quelle: http://www.inklusion-schule.info/inklusion/definition-inklusion.html
Bezieht sich auf die Handlungsebene von Organisationen, Institutionen und deren Strukturen, Regeln und Verfahren. Sie umfasst das Zusammenspiel formaler Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse innerhalb gesellschaftlicher Teilsysteme wie Verwaltung, Bildung oder Politik.
Mitbestimmung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen, die sie betreffen. Sie fördert Demokratie, stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen und unterstützt ihr Engagement, zum Beispiel für Umwelt und Gemeinschaft.
Siehe dazu auch: Kinder- und Jugendpartizipation – Partizipation
Klimaschutz ist ein Teilbereich des Umweltschutzes, der sich gezielt mit der Reduktion von Treibhausgasemissionen (z. B. CO₂, Methan, Lachgas) in die Erdatmosphäre befasst. Ziel ist es, die globale Erwärmung zu begrenzen und den Klimawandel abzuschwächen. Neben der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen umfasst Klimaschutz auch den Erhalt natürlicher CO₂-Speicher wie Wälder, Ozeane und Gewässer sowie Maßnahmen zur Anpassung an klimabedingte Veränderungen.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/klima_und_umweltschutz/Seite.1000100.html
Siehe dazu auch: Klimaschutz – Partizipation
Klimawandelanpassung umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, die negativen Folgen des Klimawandels zu verringern und die Widerstandsfähigkeit von Natur, Gesellschaft und Wirtschaft zu stärken. Dazu zählen z. B. Hitzeschutz, Hochwasservorsorge oder angepasste Landwirtschaft. In Österreich sind solche Anpassungen besonders wichtig, da sich das Klima hier schneller erwärmt als im globalen Durchschnitt.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/klima/klimawandel
Siehe dazu auch: Klimawandelanpassung – Partizipation
Bezieht sich auf Gruppen, Organisationen oder Gesellschaften als Ganzes. Im Fokus stehen gemeinsame Normen, Werte, Strukturen, Praktiken und kollektive Entscheidungsprozesse. Hier werden Zusammenhänge betrachtet, die über das individuelle Handeln hinausgehen und durch das Zusammenspiel mehrerer Akteure geprägt sind.
Mediator:innen führen zu Beginn des Mediationsverfahrens Gespräche mit den Betroffenen, um deren Sichtweise des Konflikts, Hintergründe (regionale und persönliche Besonderheiten), Standpunkte und die Bereitschaft zur einvernehmlichen Konfliktlösung zu eruieren.
Im Bereich der Bürger:innenbeteiligung versteht man unter Konsultation die Einholung von Alltagsexpertise, von Feedback und Meinungen zum Zweck der Beratung von beschlussfassenden Körperschaften. Konsultationen können z. B. im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren stattfinden, um die Vollständigkeit und Umsetzbarkeit von Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Der Begriff benannte ehemals die in der Lobby (Vorhalle) der Parlamente wartenden Vertreter:innen verschiedener Gruppen, die für Volksvertreter:innen sachspezifische Informationen aufbereiteten und damit die Politik punktuell mit beeinflussen konnten.
Lobbying besteht aus Informationsbeschaffung, Informationsaustausch sowie Einflussnahme. Der Begriff wird heute vielfach negativ als zielgerichtete Beeinflussung von EntscheidungsträgerInnen verstanden.„Die Kreislaufwirtschaft ist ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich geteilt, geleast, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Auf diese Weise wird der Lebenszyklus der Produkte verlängert. “
Quelle: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20151201STO05603/kreislaufwirtschaft-definition-und-vorteile
Siehe dazu auch: Kreislaufwirtschaft – Partizipation
Verfahren zur zufälligen Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern für Beteiligungsformate. Es soll eine vielfältige und repräsentative Zusammensetzung ermöglichen und Chancengleichheit bei der Mitwirkung an politischen Prozessen fördern. Häufig erfolgt die Auswahl nach soziodemografischen Kriterien wie Alter, Geschlecht oder Bildungsgrad, um ein möglichst breites gesellschaftliches Abbild zu gewährleisten.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, in dem eine allparteiliche Drittperson die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien unterstützt. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien gemeinsam eine für alle Seiten akzeptable Lösung erarbeiten, die am Ende in einem Mediationsvertrag festgehalten wird.
Mentoring ist ein Instrument der gezielten Förderung, beispielsweise von Führungskräften oder künftigen Entscheidungsträger:innen. Den zu fördernden Personen (= Mentees) werden für einen gewissen Zeitraum erfahrene Expert:innen (= Mentor:innen) zur persönlichen Unterstützung zur Seite gestellt. Der Begriff hat seinen Ursprung in der antiken, griechischen Mythologie: Odysseus bat seinen Freund Mentor, sich während seiner Abwesenheit um seinen Sohn Telemach zu kümmern, ihm ein Vorbild zu sein und ihn auf seine künftige Rolle als König von Ithaka vorzubereiten. Eine wichtige Funktion von Mentor:innen besteht darin, Mentees bewusst an den eigenen Erfahrungen teilhaben zu lassen und die Weiterentwicklung der beruflichen Laufbahn individuell zu fördern.
Quelle: nach MENTORING – Forum Mentoring – Bundesverband Mentoring in der Wissenschaft
Gezielte Verfahren oder Instrumente, die im Rahmen der Beteiligungsprozessen eingesetzt werden. Die Wahl der geeigneten Methoden ist abhängig von der Gruppengröße, der Dauer des Beteiligungsprozesses, der Stufe und Form der Beteiligung sowie wesentlich vom Zweck des Beteiligungsprozesses.
Siehe dazu Methodenbeschreibungen und -filter: Methoden – Partizipation
Beteiligung von Personen oder Gruppen an Entscheidungsprozessen, bei der ihre Meinungen und Vorschläge gehört werden. Sie beeinflussen den Prozess, haben aber keine verbindliche Entscheidungsbefugnis.
Form der Beteiligung, bei der Personen oder Gruppen ein verbindliches Mitspracherecht besitzen und aktiv an Entscheidungen beteiligt sind. Mitbestimmung ermöglicht direkten Einfluss auf die Gestaltung von Prozessen oder Ergebnissen, wobei der Grad der Mitbestimmung von der gemeinsamen Entwicklung von Vorschlägen bis hin zu weitgehenden Entscheidungsrechten der Beteiligen reichen kann.
Meint eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung oder Nachhaltigkeit bezieht sich gleichermaßen auf den langfristigen Schutz von Umwelt und Ressourcen als auch auf die Verwirklichung wirtschaftlichen Wohlstands und sozialer Gerechtigkeit.
Natürliche Ereignisse oder Prozesse, die potenziell Schäden an Menschen, Infrastruktur oder Ökosystemen verursachen können. Sie umfassen:
- Hydrologische Gefahren: z. B. Hochwasser, Muren, Starkniederschlag
- Gravitative Gefahren: z. B. Rutschungen, Steinschlag, Felssturz, Lawinen
- Klimabezogene Gefahren: z. B. Hitze, Trockenheit, Wald- und Flächenbrände
Diese Gefahren können durch klimatische Veränderungen verstärkt werden und erfordern daher angepasste Vorsorgemaßnahmen.
Quelle: https://www.naturgefahrenimklimawandel.at/methode/vcngkw-beschreibung-ng
Engl. für „Non-Governmental Organisation“, d.h. Nicht-Regierungsorganisation.
NGOs sind Organisationen, die regierungsunabhängig sind und sich meist für das Gemeinwohl einsetzen. Viele NGOs arbeiten im Umwelt- oder Sozialbereich, beispielsweise Greenpeace, Caritas, Ärzte ohne Grenzen etc.
Engl. für „Non-Profit Organisation“, d.h. nicht am Gewinn orientierte Organisation. Diese Organisationen definieren sich in Abgrenzung zur gewinnorientierten Marktwirtschaft. Sie agieren zivilgesellschaftlich und in der „Sozialwirtschaft“. Sie können privat gegründet werden, z. B. als Verein, oder vom Staat z.B. Theater oder Museen, als Organisation der Gemeinwirtschaft.
Form der Partizipation, bei der neben einzelnen Bürger:innen oder Bürger:inneninitiativen auch organisierte Interessensgruppen – wie Verbände, Kammern oder NGOs – in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
In einem Behördenverfahren haben jene Bürger:nnen und juristischen Personen Parteistellung, die nach den Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sowie nach den einzelnen Materiengesetzen (z.B. UVP-Gesetz) berechtigt sind, die Parteienrechte (Einwendungen, Akteneinsicht, Anhörung, Berufung etc.) wahrzunehmen.
Politiken sind strategische Entscheidungen der Regierung, des Parlaments oder der Verwaltung auf höchster Ebene mit eher langfristigem Charakter wie strategische Konzepte, Leitbilder oder Strategien, beispielsweise die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung, die Österreichische Klimastrategie oder der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung.
Gezielte Planung und Gestaltung von Abläufen in Beteiligungsprozessen. Dabei werden Ziele, Methoden, Beteiligte, Zeitrahmen und Kommunikationswege so aufeinander abgestimmt, dass ein strukturierter, transparenter und wirksamer Beteiligungsverlauf ermöglicht wird.
Lenkung und Begleitung eines Beteiligungsprozesses in der Umsetzung. Die Prozesssteuerung umfasst die Koordination von Abläufen, die Moderation von Beteiligungsformaten, das Management von Informationen sowie die Sicherstellung der Zielorientierung und Transparenz im gesamten Verlauf.
Personen, die auf Grund einer professionellen Ausbildung, ihrer praktischen Erfahrung und ihrer Allparteilichkeit (= allen Beteiligten gleich verpflichtet) dazu geeignet sind, einen Beteiligungsprozess zu organisieren und zu leiten. Sie unterstützen die Beteiligten beim Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, nehmen diesen jedoch keine Entscheidung ab.
Gesamtheitlicher Prozess zur Steuerung und Gestaltung der räumlichen Entwicklung, der langfristige Ziele für die Nutzung und Entwicklung von Regionen und Siedlungsgebieten festlegt.
Konkrete Umsetzung der Raumordnung durch Maßnahmen, Pläne und Projekte auf regionaler und lokaler Ebene, um die festgelegten Ziele praktisch zu realisieren.
Verbindliche schriftliche Entscheidungen oder Regelungen, die von staatlichen Institutionen erlassen werden. Sie dienen dazu, Gesetze, Verordnungen oder administrative Maßnahmen rechtlich festzulegen und durchzusetzen.
Mittel oder Vorräte, die zur Erreichung eines bestimmten Ziels genutzt werden können. Ressourcen können materiell (z. B. Rohstoffe, Energie), immateriell (z. B. Wissen, Fähigkeiten) oder finanziell (z. B. Geld, Kapital) sein.
Entstehen durch gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen, um Missstände zu kritisieren und Alternativen zu fördern. Bewegungen in der Vergangenheit sind z. B. die Arbeiterbewegung oder die Studentenbewegung in den 1960er Jahren. Bewegungen der jüngeren Vergangenheit sind sind z. B. „Fridays for Future “ oder „Black Lives Matter“.
Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296493/soziale-bewegungen/
Als Stakeholder (engl. für Interessensvertreter) werden Personen oder Personengruppen verstanden, deren Einbindung in Beteiligungsprozesse wichtig ist, weil sie begründete Interessen vertreten, die berücksichtigt werden müssen, oder weil sie relevante Multiplikator:innen und/oder entscheidend für die Umsetzung von Vorhaben sind.
Vor Beginn eines Beteiligungsprozesses werden im Rahmen eines Stakeholder-Mappings alle Stakeholder identifiziert, deren Einbindung für das Ziel des Beteiligungsprozesses wichtig ist.
bezeichnet die maßgeschneiderte Gestaltung von Beteiligungsprozessen, um alle relevanten Zielgruppen – insbesondere jene, die schwer erreichbar sind – aktiv einzubeziehen. Dabei werden Methoden, Formate und Kommunikationsstrategien individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst.
Ein Top-down-Ansatz beschreibt Beteiligungsprozesse, die „von oben nach unten“ verlaufen und von Institutionen, Behörden oder Organisationen initiiert und geleitet werden.
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) dient dazu, Umweltaspekte bei der Erstellung von Politiken, Plänen und Programmen gleichrangig wie soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Anders als bei der UVP geht es nicht um ein Einzelprojekt, sondern um die Klärung strategischer Grundsatzfragen im Planungsbereich unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die SUP setzt die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie der EU im Sinne der Erfordernisse der 2. Säule der Aarhus-Konvention (Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation bei umweltbezogenen Entscheidungsverfahren) um. Näheres zur SUP hier.
Für bestimmte Projekte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwartet werden, schreibt das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) vor, eine Prüfung der Umweltverträglichkeit unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die UVP setzt die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie der EU im Sinne der Erfordernisse der 2. Säule der Aarhus-Konvention (Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation bei umweltbezogenen Entscheidungsverfahren) um.
„Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte Volk darüber befragt, ob ein vom Parlament (Nationalrat) beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Sie wird nur in ganz wesentlichen Fragen eingesetzt. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend, d.h. das Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat. Bisher gab es erst zwei Volksabstimmungen (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und EU-Beitritt Österreichs). “
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/Seite.320411.html
„Die Volksbefragung ist – neben dem Volksbegehren und der Volksabstimmung – ein wesentliches Instrument der direkten Demokratie. Sie wird im Gegensatz zur Volksabstimmung vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat durchgeführt und dient der Politik dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung der österreichischen Bevölkerung zu erfragen.“
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/Seite.320410.html
Ein Volksbegehren in Österreich ist ein Instrument der direkten Demokratie, bei dem Bürger:innen durch Unterschriften Gesetzesvorschläge einbringen können. Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden. Das Ergebnis ist aber unabhängig von der Anzahl der gesammelten Unterschriften rechtlich nicht bindend.
Unter Zivilgesellschaft wird die Gesamtheit des Engagements der Bürgerinnen und Bürger eines Landes verstanden, wie es sich in Vereinen, Initiativen und sozialen Bewegungen ausdrückt. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten sind nicht profitorientiert und unabhängig von parteipolitischen Interessen. Die Zivilgesellschaft wird als eigener Player gegenüber Staat und Markt betrachtet, die auch als gewaltfreies, selbstorganisiertes, demokratisches Korrektiv gegenüber staatlichen Maßnahmen auftreten kann.