Rechtlicher Rahmen

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Internationale Ebene

Der Wunsch, Partizipation stärker zu verankern, und die Förderung einer Nachhaltigen Entwicklung stehen in einem engen Zusammenhang. Deshalb sind – ganz besonders auf internationaler Ebene – Regelungen, die Beteiligung betreffen, vor allem in Dokumenten zu finden, die sich mit Nachhaltiger Entwicklung beschäftigen, beispielsweise in der Rio-Deklaration, der Charta von Aalborg oder der Aarhus-Konvention

Österreich

In Österreich finden sich neben dem Bundes-Verfassungsgesetz, das die direktdemokratischen Formen der Beteiligung (Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung) regelt, rechtliche Regelungen zur Beteiligung z.B. in der Gewerbeordnung, dem Wasserrechtsgesetz oder den Raumordnungsgesetzen der Länder.

Eine wichtige Unterscheidung ist jene zwischen formalen und informalen Beteiligungsverfahren.

Formale Verfahren sind verpflichtend durchzuführen und es ist gesetzlich geregelt, wer sich beteiligen kann, wie weitreichend die Beteiligungsrechte sind, wie das Verfahren abläuft und was mit den Ergebnissen geschieht. Zu den formalen Verfahren zählen in Österreich Genehmigungsverfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Naturschutzverfahren für Betriebsanlagen oder Wasserbauprojekte, ebenso wie Planungsverfahren zur Erstellung von Flächenwidmungsplänen oder Regionalprogrammen. Am Ende eines formalen Verfahrens liegt eine behördliche Entscheidung, beispielsweise ein Bescheid, und/oder eine politische Entscheidung, etwa ein Gemeinderatsbeschluss, vor.

Informale Beteiligungsverfahren sind nicht auf diese Weise geregelt und können je nach Anlass unterschiedlich gestaltet sein. Sie basieren auf Freiwilligkeit und dem Prinzip der gemeinsamen Aufgabenbearbeitung. Wer sich beteiligt, wie gearbeitet wird, welche Methoden zum Einsatz kommen und welche Spielregeln dabei gelten, wird im Vorfeld festgelegt oder von den Mitwirkenden selbst bestimmt. Die Verbindlichkeit der erarbeiteten Lösungen hängt von Vereinbarungen über den Umgang mit den Ergebnissen ab. Sie haben in der Regel empfehlenden Charakter und dienen der Entscheidungsvorbereitung für Gremien wie den Gemeinderat, können aber – z.B. durch einen Gemeinderatsbeschluss – Verbindlichkeit erlangen.

Welche rechtlichen Regelungen in einem konkreten Beteiligungsprozess wirksam werden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Für erste Informationen kontaktiert man am besten die zuständigen Stellen der Verwaltung oder wendet sich an die Umweltanwaltschaft des eigenen Bundeslandes.