Basiswissen

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Der Begriff Partizipation leitet sich aus dem lateinischen „participatio„ ab und bedeutet heute wie damals: Beteiligung, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung. Sehr basal verstehen wir darunter gegenwärtig das Teilhaben an gesellschaftlichen und politischen Prozessen und Entscheidungen.

Synonym zum Begriff Partizipation wird sehr oft der Begriff „Bürger:innenbeteiligung„ verwendet. In einem engeren Sinn ist damit die Beteiligung von Bürger:innen als Einzelpersonen oder in Form von Bürger:inneninitiativen an einem Vorhaben gemeint, um ihre Interessen einzeln oder als Gruppe einzubringen.

Der Begriff „Öffentlichkeitsbeteiligung„ ist weiter gefasst und bezeichnet die Einbindung verschiedener Akteur:innengruppen in einen Beteiligungsprozess. Damit sind einzelne Bürger:innen und Bürger:inneninitiativen ebenso gemeint wie Vertreter:innen von Interessensgruppen, wie etwa Umweltorganisationen, Kammern oder Verbände, die stellvertretend die Anliegen ihrer Gruppe einbringen. Diese Interessensvertreter:innen werden auch als „organisierte Öffentlichkeit„ bezeichnet.

Nach Möglichkeit soll ein Beteiligungsprozess allen Betroffenen und Interessierten, also einer „breiten Öffentlichkeit„ offen stehen. Bei manchen Beteiligungsverfahren ist das allerdings nicht sinnvoll oder machbar, weil die Gruppe aufgrund ihrer Größe in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wäre. Dann ist es die Aufgabe der „organisierten Öffentlichkeit„ die Interessen aller Betroffenen zu vertreten.