Einhaltung in Österreich

Um einen möglichst hohen Grad der Einhaltung sicherzustellen, verfügt die Aarhus Konvention – wie andere internationale Umweltübereinkommen auch – über einen Einhaltungsmechanismus. Dazu wurde ein Einhaltungsausschuss (Aarhus Convention Compliance Committee, ACCC) aus neun unabhängigen Personen (meist Rechtsprofessor:innen mit Erfahrung im Völkerrecht) eingerichtet. Aufgabe des Ausschusses ist es, Eingaben bezüglich vermuteter Nicht-Einhaltung der Konvention zu behandeln.

Das Verfahren vor dem Ausschuss kann durch eine Vertragspartei, das Aarhus Sekretariat und durch Mitglieder der Öffentlichkeit (Bürger:innen und Umweltorganisationen) in Gang gesetzt werden. Auf Grundlage eines Berichts des Ausschusses, der den Sachverhalt und die Schlussfolgerungen festhält, können die Vertragsparteien Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung ergreifen, wie etwa die Abgabe von Empfehlungen oder die Aufforderung an die Vertragspartei, eine Einhaltungsstrategie vorzulegen.

Auch Österreich ist verpflichtet, den Einhaltungsausschuss (ACCC – Aarhus Convention Compliance Committee) regelmäßig über Fortschritt und Umsetzungsschritte zu informieren.

Die Berichte enthalten Informationen über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Berichte müssen zeitgerecht, spätestens jedoch 180 Tage vor dem nächsten Vertragsstaatentreffen an das UNECE-Sekretariat in einer der drei Amtssprachen (EN, FR, RU) übermittelt werden. Bei der die Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2008 in Riga, Lettland, hat Österreich den Ersten Umsetzungsbericht zur Konvention vorgelegt. Es folgten weitere Umsetzungsberichte in den Jahren 2010, 2014 und 2016. Der 5. und bislang letzte Umsetzungsbericht wurde 2021 an das Sekretariat der UNECE-Aarhus-Konvention übermittelt.