Umweltverfahren – Nutzen und Erfolgsfaktoren

Umweltverfahren wie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden in der öffentlichen Debatte manchmal kritisiert. Doch sie dienen der Einhaltung von Umweltgesetzen, wenn Projekte mit umweltrelevanten Auswirkungen umgesetzt werden. Der Öffentlichkeit kommt dank der Aarhus-Konvention bei Umweltverfahren eine besondere Rolle zu, sie hat ein Recht auf Information, Beteiligung und Kontrolle.

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit dem Ökobüro, das gemeinsam mit dem Institut für Rechtswissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien in einer Studie untersucht hat, wie Umweltverfahren wirksam gestaltet werden können.

Nutzen von Umweltverfahren

  • Sie schaffen Rechts- und Planungssicherheit für Projektwerbende in vielfältigen und komplexen Materien in verhältnismäßig kurzer Zeit.
  • Sie wahren die Genehmigungsvoraussetzungen auf Basis von Gesetzen und schützen vor Willkür.
  • Sie fördern die Akzeptanz der Projekte durch die Verfahrensbeteiligung der Öffentlichkeit und das dadurch hergestellte Kräftegleichgewicht (Befriedungsfunktion).
  • Sie tragen zur Qualitätssicherung (von Verfahren und Projekten) durch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei.
  • Sie helfen, die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität der Bevölkerung zu sichern.

Erfolgsfaktoren für das gute Gelingen eines Umweltverfahrens

  • Ausreichend Ressourcen sowie fachliche und soziale Kompetenz der Behörde
  • Gute und frühzeitige Kommunikation, Information und Beteiligung
  • Gutes Verfahrensmanagement
  • Verbindliche und kohärente strategische Planungen

    Positive Auswirkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Eine Aarhus-konforme Beteiligung der Öffentlichkeit sorgt in der Regel für eine umfassendere Beleuchtung bestehender Problemfelder und veranlasst die Behörde zu einer vertieften Begründung ihrer Entscheidung. Dies trägt wiederum zu verbesserter Akzeptanz getroffener Entscheidungen in der Bevölkerung bei.