Umfassendes, weltweites Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung (Agenda = lat. für „was zu tun ist“) im 21. Jahrhundert.
Zentrales Anliegen ist die Balance zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen und ein Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Ländern. In offenen Beteiligungsprozessen sollen Bürger:innen, Akteur:innen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam auf lokaler Ebene (Lokale Agenda 21) bzw. regionaler Ebene (Regionale Agenda 21) Strategien für eine Nachhaltige Entwicklung ihres Lebensraums erarbeiten und umsetzen.
An einem Geschehen beteiligte, handelnde (Privat-) Personen oder Vertreter:innen von Institutionen.
Die Mediator:innen haben kein eigenes Interesse in der Sache und üben keine Parteistellung im verwaltungsrechtlichen oder politischen Entscheidungsverfahren aus. Sie nehmen ihren Auftrag allen Beteiligten gegenüber in gleicher Weise wahr, so dass diese ihre Interessen gut in das Mediationsverfahren einbringen können.
Schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten, mit der am Beginn des Mediationsverfahrens Ziel, Inhalt, Ablauf, Arbeitsweise und Spielregeln für das Verfahren festgelegt werden.
Öffentlich-rechtliche Bewilligung von Verwaltungsbehörden, durch die in verbindlicher Weise über einen Antrag entschieden wird (z. B. Betriebsanlagengenehmigung).
Jene Personen, die an einem Beteiligungsverfahren als Privatperson oder als Vertreter:in von Interessengruppen teilnehmen.
Der Begriff Beteiligungsprozess bezeichnet das Zusammenwirken von Entscheidungsträger:innen und Betroffenen bzw. Interessierten, das von Informationsaustausch bis hin zur aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens reichen kann. Im Zusammenhang mit Beteiligung ist „Prozess„ nicht im rechtlichen Sinne, sondern als eine Entwicklung, eine Abfolge von aufeinander aufbauenden Schritten zu verstehen.
Alle, deren Interessen möglicherweise von einem Vorhaben (Projekte, Pläne, Programme, Politiken, Rechtsakte) berührt werden, sowohl Einzelpersonen als auch Interessengruppen, z.B. Anrainer:innen, Unternehmen, Vereine, Politiker:innen, Vertreter:innen der Verwaltung, etc.
Darunter wird ein Prozess verstanden, in dem Informationen und Erkenntnisse zugänglich gemacht und verbreitet werden. Dazu zählt die Schaffung von Lernstrukturen und anderen Möglichkeiten, mittels derer Wissen, Handlungskompetenzen und Know-how vermittelt werden. Der Begriff wird oft in Zusammenhang mit Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Beziehungen verwendet.
Demokratie („Volksherrschaft“, aus dem Griechischen „demos“ Volk und „kratia“ Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) bezeichnet alle Staats- und Regierungsformen, die auf dem „Volkswillen“ basieren. Die Herrschaft – oder nach der österreichischen Bundesverfassung das „Recht“ – geht vom Volk aus und wird durch das Volk bzw. in seinem Interesse ausgeübt. Im weiteren Sinn kann Demokratie als politisches Gestaltungsprinzip für die Gesellschaft und ihre Teilsysteme oder auch als Lebensform verstanden werden.
- Direkte Demokratie
Die direkte Demokratie entstand als Urform der Demokratie in kleinen Gemeinwesen, u.a. in antiken griechischen Stadtstaaten. Entscheidungen wurden in Versammlungen aller Stimmberechtigten – meist nur männliche Bürger – getroffen. Unter dem Begriff werden aber auch politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden; in Österreich sind Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung Instrumente der direkten Demokratie. - Repräsentative Demokratie
Die Repräsentative Demokratie ist eine mittelbare Demokratie. Politische Sachentscheidungen werden nicht durch das Volk selbst, sondern durch VolksvertreterInnen (Abgeordnete) getroffen. Die Volksvertreter:innen werden in regelmäßig stattfindenden freien Wahlen gewählt. Sie entscheiden eigenverantwortlich und ohne Eingriffsmöglichkeit durch das Volk. Die politische Partizipation der Bürger:innen ist auf Wahlen beschränkt; daher sind direkt-demokratische und kooperative Elemente eine sinnvolle Ergänzung der Repräsentativen Demokratie. - Kooperative Demokratie
Die kooperative Demokratie (vgl. Holtkamp, Bogumil, Kißler) ist eine Form der Demokratie, in der Bürger:innen und Verbände an der Politikformulierung und -umsetzung mittels Verfahren beteiligt werden, die nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig, dialogisch orientiert und auf kooperative Problemlösung angelegt sind. Kooperative Demokratie betrifft vor allem die systematische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik auf kommunaler Ebene.
- Direkte Demokratie
Demokratiepolitische Bildung zielt darauf ab, Schüler:innen, Jugendliche und Erwachsene zu befähigen, aktiv und verantwortungsbewusst bei Entscheidungsfindungsprozessen in ihrem Umfeld mitzuwirken. Ein Hauptziel der demokratiepolitischen Bildung ist die Förderung einer Kultur der Demokratie und der Menschenrechte. Das primäre Anliegen ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, des gegenseitigen Verständnisses und der Solidarität.
Quelle: Karen O’Shea: A Glossary of terms for Education for Democratic Citizenship / Glossar zur demokratiepolitischen Bildung, Council of Europe DGIV/EDU/CIT (2003) 29 / Wien (BMBWK) 2004Engagement für Vielfalt, bei der die unterschiedlichen Dimensionen von Diversität – Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung – nutzbar und sichtbar gemacht werden sollen. Ziel ist der Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt.
(engl. für Ermächtigung) bezeichnet eine Form der ressourcenorientierten Intervention, bei der Menschen motiviert und/oder professionell unterstützt werden, ihre Belange selbstverantwortlich, selbstbestimmt und autonom in die Hand zu nehmen. Damit soll u.a. bürgerschaftliches Engagement gefördert werden.
Der Europarat (www.coe.int) wurde im Jahre 1949 als eine zwischenstaatliche politische Organisation mit ständigem Sitz in Straßburg (Frankreich) gegründet, um die Demokratie und Menschenrechte in Europa zu stärken. Dem Europarat gehören heute 47 europäische pluralistische Demokratien an. Die EU-unabhängige Einrichtung setzt sich für die demokratische Stabilität und Rechtsstaatlichkeit, für Menschenrechte und die Bewahrung der kulturellen Vielfalt in Europa ein.
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Gender“ bezeichnet die gesellschaftlich geprägten Rollenerwartungen, die Frauen bzw. Männer üblicherweise zu erfüllen haben. In der EU wird Gender auch als „soziales Geschlecht“ – im Gegensatz zum biologischen Geschlecht –bezeichnet.
Mit dem Begriff „Gender Budgeting„ wird international die geschlechtsdifferenzierte Analyse der öffentlichen Haushalte bezeichnet. Der konzeptionelle Ausgangspunkt von Gender Budgeting ist, dass der gesamte öffentliche Haushalt und seine einzelnen Teile Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben. Mit der Verteilung von Ressourcen im Haushaltsplan werden Aufgabenstellungen definiert und (politische) Prioritäten gesetzt.
Quelle: www.w-fforte.at wirtschaftsimpulse von frauen in forschung und technologie
Gender Mainstreaming bedeutet, unterschiedliche Lebenswelten aus der Perspektive von Frauen und Männern wahrzunehmen und diese Unterschiede sowohl in der Politik als auch in der Planung zu berücksichtigen. Der Begriff stammt aus den 1960er Jahren und der Entwicklungszusammenarbeit, wo erkannt wurde, dass gesellschaftliche Verbesserung nur gelingt, wenn die Sicht beider Geschlechter berücksichtigt wird. “Mainstreaming” bedeutet, dass etwas ursprünglich Vernachlässigtes (hier: die differenzierte Geschlechterperspektive) bewusst zur Norm erklärt wird. Auf EU-Ebene wird unter Gender Mainstreaming eine Strategie verstanden, die zur Erreichung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern eingesetzt wird.
Siehe: EU und Zivilgesellschaft
Die Mediator:innen führen zu Beginn des Mediationsverfahrens Gespräche mit den Betroffenen, um deren Sichtweise des Konflikts, Hintergründe (regionale und persönliche Besonderheiten), Standpunkte und die Bereitschaft zur einvernehmlichen Konfliktlösung zu eruieren.
Der Begriff benannte ehemals die in der Lobby (Vorhalle) der Parlamente wartenden Vertreter:innen verschiedener Gruppen, die für Volksvertreter:innen sachspezifische Informationen aufbereiteten und damit die Politik punktuell mit beeinflussen konnten.
Lobbying besteht aus Informationsbeschaffung, Informationsaustausch sowie Einflussnahme. Der Begriff wird heute als zielgerichtete Beeinflussung von EntscheidungsträgerInnen verstanden.Siehe: EU und Zivilgesellschaft
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung eines allparteilichen Dritten eigenverantwortlich interessenorientierte Entscheidungen erarbeiten.
Das Verhandlungsgremium im Mediationsverfahren, in dem alle Beteiligten mit Stimmrecht vertreten sind und eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.
In diesem Schlussdokument werden die vereinbarten Lösungen bzw. Maßnahmen zur Umsetzung verbindlich festgehalten. Die Beteiligten unterzeichnen damit einen privatrechtlichen Vertrag, der seine Gültigkeit unabhängig von einem Bescheid behält. Darüber hinaus werden die Lösungssuche und die Entscheidungsfindung in einer für Außenstehende verständlichen und nachvollziehbaren Form dargestellt.
Vermittlungspersonen, die auf Grund einer professionellen Ausbildung und ihrer Allparteilichkeit dazu geeignet sind, ein Mediationsverfahren zu leiten. Sie unterstützen die Beteiligten bei dem Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, nehmen diesen jedoch keine Entscheidung ab.
Mentoring ist ein Instrument der gezielten Förderung, beispielsweise von Führungskräften oder künftigen Entscheidungsträger:innen. Den zu fördernden Personen (= Mentees) werden für einen gewissen Zeitraum erfahrene Expert:innen (= Mentor:innen) zur persönlichen Unterstützung zur Seite gestellt. Der Begriff hat seinen Ursprung in der antiken, griechischen Mythologie: Odysseus bat seinen Freund Mentor, sich während seiner Abwesenheit um seinen Sohn Telemach zu kümmern, ihm ein Vorbild zu sein und ihn auf seine künftige Rolle als König von Ithaka vorzubereiten. Eine wichtige Funktion von Mentor:innen besteht darin, Mentees bewusst an den eigenen Erfahrungen teilhaben zu lassen und die Weiterentwicklung der beruflichen Laufbahn individuell zu fördern.
Quelle: nach www.regionalesmentoring.at Regionales Mentoring in NÖ
Meint eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung oder Nachhaltigkeit bezieht sich gleichermaßen auf den langfristigen Schutz von Umwelt und Ressourcen als auch auf die Verwirklichung wirtschaftlichen Wohlstands und sozialer Gerechtigkeit.
Engl. für „Non-Governmental Organisation“, d.h. Nicht-Regierungsorganisation.
NGOs sind Organisationen, die regierungsunabhängig sind und sich meist für das Gemeinwohl einsetzen. Viele NGOs arbeiten im Umwelt- oder Sozialbereich, beispielsweise Greenpeace, Caritas, Ärzte ohne Grenzen etc.
Vereinbarung zwischen Staat und den Organisationen der Zivilgesellschaft, die Zweck und Form der Einbindung in die Politikmitgestaltung einer Regierung regelt.
Siehe: EU und Zivilgesellschaft
Diese Organisationen definieren sich in Abgrenzung zur gewinnorientierten Marktwirtschaft. Sie agieren zivilgesellschaftlich und in der „Sozialwirtschaft“.
Sie können privat gegründet werden, z.B. als Verein, oder vom Staat, als Organisation der Gemeinwirtschaft.Siehe: EU und Zivilgesellschaft
In einem Behördenverfahren haben jene Bürger:nnen und juristischen Personen Parteistellung, die nach den Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sowie nach den einzelnen Materiengesetzen (z.B. UVP-Gesetz) berechtigt sind, die Parteienrechte (Einwendungen, Akteneinsicht, Anhörung, Berufung etc.) wahrzunehmen.
Politiken sind strategische Entscheidungen der Regierung, des Parlaments oder der Verwaltung auf höchster Ebene mit eher langfristigem Charakter wie strategische Konzepte, Leitbilder oder Strategien, beispielsweise die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung, die Österreichische Klimastrategie oder der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung.
Personen, die auf Grund einer professionellen Ausbildung, ihrer praktischen Erfahrung und ihrer Allparteilichkeit (= allen Beteiligten gleich verpflichtet) dazu geeignet sind, einen Beteiligungsprozess zu organisieren und zu leiten. Sie unterstützen die Beteiligten beim Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten, nehmen diesen jedoch keine Entscheidung ab.
Bezeichnet das Beratungssystem zwischen Institutionen und Sozialpartnern eines Landes bzw. auf EU-Ebene zur Festlegung sozialer Standards in Fragen von Arbeitsbeziehungen. Er umfasst Diskussion, Konsultation, Verhandlung und gemeinsame Maßnahmen der Sozialpartner. Er kann sektoral auf Branchenebene stattfinden, als zweiseitiger Dialog branchenübergreifend zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen oder als dreiseitige Konzertierung, wenn auch öffentliche Stellen beteiligt sind. „Sozialpartnerschaft“ beruht auf der Einsicht, dass Interessenkonflikte durch Dialog gelöst werden können und zwischen wirtschaftlichen und sozialen Interessen Ausgleich durch Kompromiss stattfinden kann.
Siehe: EU und Zivilgesellschaft
Unter Sozialkapital versteht man den sozialen Zusammenhalt innerhalb einer Gemeinschaft: Beziehungen, die Menschen auf unterschiedlichen Ebenen miteinander haben, sowie die Fähigkeiten zur Selbstorganisation, Gruppenbildung und BürgerInnenbeteiligung. Qualität der sozialen Beziehungen.
Die Messung von Sozialkapital erfolgt auf drei Ebenen:- auf der Mikro-Ebene der besonders nahe stehenden Menschen in der Familie und im Freundeskreis; dabei gelten 4–15 Personen als Optimum.
- auf der Meso-Ebene der Netzwerke und der erweiterten Bekanntenkreise, die im Bedarfsfall jeweils hilfreiche Beziehungen gewährleisten können; hier gelten 30–60 Personen als Optimum.
- auf der Makro-Ebene der höheren Ideale und Zugehörigkeiten; diese Ebene ist unabhängig von persönlicher Bekanntschaft.
Quelle: Sozialkapital Bregenz 2008
Als Stakeholder (engl.), auch Anspruchsgruppen- oder Interessengruppen genannt, werden Personen oder Personengruppen verstanden, die ihre begründeten Interessen bei Vorhaben im öffentlichen Raum wahrnehmen.
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) dient dazu, Umweltaspekte bei der Erstellung von Politiken, Plänen und Programmen gleichrangig wie soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Anders als bei der UVP geht es nicht um ein Einzelprojekt, sondern um die Klärung strategischer Grundsatzfragen im Planungsbereich unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die SUP setzt die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie der EU im Sinne der Erfordernisse der 2. Säule der Aarhus-Konvention (Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation bei umweltbezogenen Entscheidungsverfahren) um. Näheres zur SUP hier.
Für bestimmte Projekte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwartet werden, schreibt das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) vor, eine Prüfung der Umweltverträglichkeit unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die UVP setzt die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie der EU im Sinne der Erfordernisse der 2. Säule der Aarhus-Konvention (Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation bei umweltbezogenen Entscheidungsverfahren) um.
Der „zivile Dialog“ bezeichnet die Beratung von Regierungen mit Organisationen der Zivilgesellschaft zur Politikgestaltung und umfasst Konsultation durch festgelegte Mindeststandards, öffentliche Anhörungen, schriftliche Stellungnahmen sowie Internet-Portale. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, mit Organisationen der Zivilgesellschaft einen offenen, transparenten und geregelten Dialog zu führen.
Siehe: Partizipation auf EU-Ebene
Zivilgesellschaft bezeichnet ein Gesellschaftsmodell mit Charakteristika von gewaltfreien, selbstorganisierten und demokratischen Strukturen. Gemeint sind dabei die gesamte Sphäre gegenüber Staat und Markt und somit auch das Engagement von Individuen. Organisierte Zivilgesellschaft hingegen nennt gezielt die Interessenvertretungen mit rechtlicher Verfasstheit, die sich als Vereine, NGOs, private Stiftungen, etc. in dieser Sphäre öffentlich bekennen. Die Kirche (öffentlich rechtliche Stellung) und ihr Vereinswesen bzw. Unternehmensverbände befinden sich dabei an den Schnittstellen der Zivilgesellschaft.
Siehe: Partizipation auf EU-Ebene