Ablauf

Ablauf
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Grob lassen sich bei einem Beteiligungsprozess drei Phasen unterscheiden:

  • Initiierungsphase
  • Vorbereitungsphase
  • Durchführungsphase

Initiierungsphase

Diese Phase bezeichnet jenen Zeitraum, in dem die Idee zu einem Beteiligungsprozess entsteht und wo erste Schritte in Richtung Realisierung gesetzt werden. Bereits jetzt können Maßnahmen getroffen werden, die den erfolgreichen Verlauf eines Beteiligungsprozesses begünstigen. In dieser Phase geht es unter anderem darum

  • Informationen zum Thema zu sammeln beziehungsweise diese Informationen an potenziell Interessierte und Betroffene zu verteilen,
  • die Voraussetzungen für einen Beteiligungsprozess zu klären (z. B. rechtliche Regelungen, Fristen etc.),
  • ein Konzept für den Beteiligungsprozess zu überlegen
  • sowie wichtige Rahmenbedingungen (z. B. Finanzierung, Aufgabenverteilung etc.) festzulegen.

Vorbereitungsphase

In dieser Phase werden wichtige inhaltliche und organisatorische Festlegungen getroffen, die ganz wesentlich die Qualität eines Beteiligungsprozesses beeinflussen. Es handelt sich dabei noch nicht um den Prozess selbst.
Zu bedenken ist unter anderem:

  • Ziele und Aufgabenstellung müssen klar definiert werden und allen Beteiligten bekannt sein.
  • Potenziell Interessierte und/oder Betroffene müssen ausreichende Informationen erhalten und zur Teilnahme eingeladen werden.
  • Bereits jetzt muss festgelegt werden, wer welche Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Prozesses hat und wer worüber entscheiden darf, was mit den Ergebnissen passieren wird und wie verbindlich die Ergebnisse sein werden.
  • Der finanzielle und zeitliche Rahmen sowie der Ablauf des Prozesses müssen geklärt und dargestellt werden.
  • Die Gestaltung des Prozesses muss an den thematischen, finanziellen und zeitlichen Rahmen angepasst werden (Prozessdesign, Prozesssteuerung).
  • Auch organisatorische Fragen – z. B. Räumlichkeiten, technische Ausrüstung, Buffet etc. – müssen in der Vorbereitungsphase geklärt werden.

Durchführungsphase

Welche Punkte bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen zu bedenken sind, hängt stark von der gewählten Methode bzw. dem Prozessdesign ab, und davon, ob eine kompetente Prozesssteuerung den Prozess begleitet und für die Qualitätssicherung sorgt. Folgende Punkte sind aber jedenfalls zu beachten:

  • Die Rollen und Handlungsbefugnisse aller TeilnehmerInnen müssen geklärt werden.
  • Spielregeln, d. h. gemeinsam getroffene Vereinbarungen über den Prozessablauf, über Rechte und Pflichten der Beteiligten, über den Umgang miteinander tragen viel zu einer erfolgreichen Durchführung bei.
  • Auch der Umgang mit Informationen zwischen den Beteiligten im Prozess und die Information der Öffentlichkeit verdient besondere Beachtung in der Durchführung eines Beteiligungsprozesses.
  • Die Präsentation und Umsetzung der gemeinsam erzielten Ergebnisse muss klar und deutlich festgelegt werden.