Aarhus und die Nachhaltigkeitsagenda

The Global Festival of Ideas for Sustainable Development
(c) photothek/Ina Fassbender

SDGs – Die Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen

Die Nachhaltigen Entwicklungsziele (englisch: Sustainable Development Goals, SDGs) sind Teil der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung„, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Die 17 SDG-Ziele sind:

  1. Keine Armut
  2. Kein Hunger
  3. Gesundheit und Wohlergehen
  4. Hochwertige Bildung
  5. Geschlechtergleichstellung
  6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  7. Bezahlbare und saubere Energie
  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
  10. Weniger Ungleichheiten
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  12. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz
  14. Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und Meere
  15. Schutz der Landökosysteme
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  17. Globale Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, die SDGs bis 2030 umzusetzen. Dafür wurde zur Konkretisierung der Ziele ein Katalog mit rund 170 Zielvorgaben festgelegt, der inhaltliche Vorgaben genauso wie konkrete Umsetzungsmaßnahmen enthält. Das Besondere dieser Nachhaltigkeitsagenda ist:

  • ihre universelle Gültigkeit: Die SDGs gelten für Entwicklungsländer genauso wie für hochentwickelte Länder.
  • ihre Ganzheitlichkeit: Drei wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Soziales, Ökologie) werden berücksichtigt und sollen gemeinsam behandelt werden.
  • die geteilte Verantwortung zur Erreichung der Ziele: Die Umsetzung erfolgt sowohl national als auch regional und global.

Umsetzung in Österreich

In Österreich erfolgt die Umsetzung der SDGs seit 2016 durch alle Bundesministerien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dabei geht Österreich im Sinne des Mainstreaming vor. Das heißt, die Prinzipien der Agenda 2030 und die SDGs sollen in alle relevanten Strategien und Programme integriert und – gegebenenfalls – durch Aktionspläne und Maßnahmen umgesetzt werden. Zudem wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter der gemeinsamen Leitung des Bundeskanzleramts (BKA) und des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) eingesetzt, welche seit 2020 eine eigene Steuerungsgruppe erhielt. Die SDGs finden außerdem Eingang in die Wirkungsorientierung sowie die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Bundes.

Der erste österreichische Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 (Freiwilliger Nationaler Umsetzungsbericht/ FNU) wurde im Jahr 2020 veröffentlicht, ein zweiter wird 2024 erscheinen.

Ein österreichisches Projekt zur Umsetzung der SDGs ist das Projekt „UniNEtZ – Optionenpapier zur Gestaltung und Umsetzung der SDGs in Österreich“, das von der Allianz Nachhaltige Universitäten Österreich initiiert wurde. In diesem Papier wurden auf wissenschaftlicher Basis 150 Optionen und rund 1.000 Maßnahmen für eine Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich erarbeitet und im Jahr 2022 Entscheidungsträger:innen vorgelegt. Um die Verwirklichung der SDGs in Österreich zu überwachen und voranzutreiben, hat sich in Österreich 2017 auch die zivilgesellschaftliche Plattform SDG Watch Austria gebildet, welche mittlerweile mehr als 230 zivilgesellschaftliche und gemeinnützige Organisationen als Mitglieder hat. Die Plattform setzt sich u. a. durch gezielte Anwaltschaft dafür ein, dass Strukturen und Prozesse für eine effektive SDG-Umsetzung verbessert werden und zivilgesellschaftliche Partizipation sowie die Einbindung der Wissenschaft und weiterer Stakeholdern sichergestellt wird. Die Mitglieder arbeiten auf verschiedensten Ebenen (regional, national sowie auch grenzüberschreitend) zu Herausforderungen und Querschnittsthemen rund um die Agenda 2030. Die Webseite von SDG Watch Austria informiert über die Ziele der Agenda 2030, Aktivitäten aus dem Netzwerk sowie über aktuelle Veranstaltungen zum Thema.

Beitrag von Aarhus zur Nachhaltigkeitsagenda

Ab 2016 entstand innerhalb der UNECE und in interessierten Umweltfachkreisen die Diskussion, inwiefern die drei tragenden Säulen der Aarhus Konvention (Zugang zu Information, Beteiligung in Entscheidungsprozessen und Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten) zur Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen und insbesondere zu den SDGs beitragen.

In der Abschlussdeklaration des sechsten Aarhus-Vertragsstaatentreffen in Budva (2017) wurde festgehalten, dass die Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes nicht durch einen Akteur allein geschultert werden können. Deshalb – so das Fazit der Budva-Deklaration – braucht es die effektive Einbeziehung der Zivilgesellschaft, welche die Umsetzungskapazitäten der Regierungen ergänzen, sie zur Rechenschaft ziehen und somit Transparenz und nachhaltiges Entscheiden fördern kann. Damit die Zivilgesellschaft all dies leisten kann, sind der Zugang zu Informationen und Dialog mit Stakeholdern Voraussetzungen. Abgesehen von dieser allgemeinen Relevanz von Aarhus für die Nachhaltigkeitsagenda als „Querschnittsprinzipien“ sieht die Deklaration insbesondere eine Verbindung von Aarhus zu SDG 16, das auf die Errichtung friedlicher und gerechter Gesellschaften abzielt.

Das letzte Aarhus-Vertragsstaaten-Treffen fand 2021 in Genf statt und thematisierte unter anderem den notwendigen Schutz von Umweltaktivist:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vor zunehmenden Restriktionen durch Mitgliedsstaaten.