Standards für Beteiligung

Im Jahr 2008 hat der österreichische Ministerrat Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen und zuvorderst der Bundesverwaltung zur Anwendung empfohlen. Mit dem Beschluss verfolgte man mehrere Ziele:

  • Nachvollziehbarkeit, Akzeptanz und Qualität von Entscheidungen erhöhen,
  • Verständnis für andere Meinungen und Interessenausgleich unterstützen,
  • breitere Entscheidungsgrundlagen für Entscheidungsträger:innen hervorbringen,
  • Vertrauen in die Politik und in die öffentliche Verwaltung stärken,
  • Zeit und Kosten bei der Umsetzung von Politiken, Plänen, Programmen und Rechtsakten sparen.

Mit dem Beschluss einher ging die Publikation eines Praxisleitfadens, in dem so anschaulich wie fundiert auf Voraussetzungen, Vorbereitung, Durchführung sowie Monitoring und Evaluierung von Beteiligungsprozessen eingegangen wird.
Hier ein Auszug zu den vier Voraussetzungen für Beteiligung:

  1. Die politischen Entscheidungsträger:innen stimmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu und tragen den Beteiligungsprozess mit (politisches Commitment)
  2. Bürger:innen oder Interessengruppen sind von der Politik, vom Plan, vom Programm oder vom Rechtsakt betroffen oder daran interessiert.
  3. Es gibt Gestaltungsspielraum zur Entwicklung der Politik, des Plans, des Programms oder des Rechtsaktes und die Entscheidungen sind noch nicht gefallen.
  4. Die notwendigen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen zur Beteiligung der Öffentlichkeit stehen zur Verfügung.

Quelle

  • Lebensministerium, Bundeskanzleramt (Hrsg.): Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Praxisleitfaden, Wien 2011, S. 9

Im Jahr 2020 startete das Bundesministerium Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) einen mehrphasigen Prozess zur Überarbeitung von Standards und Empfehlungen zur guten Beteiligungspraxis. Die fortschreitende Digitalisierung hat zu zahlreichen und wesentlichen Neuerungen in der Interaktion zwischen Staat und Bürger:innen und Bürgern geführt. Ziel des aktuell laufenden Weiterentwicklungsprozesses ist es, veränderten gesellschaftlichen Ansprüchen genauso Rechnung zu tragen wie neuen technologischen Möglichkeiten. Das 2020 publizierte „Grünbuch: Partizipation im digitalen Zeitalter„ gibt die Richtung vor und dient als Basis für einen neu zu erstellenden Praxisleitfaden.