Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention ist ein internationales Übereinkommen mit dem Ziel, den Zugang zu Informationen, das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu regeln.

Entstehung

Die Konvention wurde im Rahmen der Vereinten Nationen, das heißt der UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe) verhandelt und ist am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen der vierten Pan-Europäischen Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ angenommen worden.

Der „Aarhus Geist“ machte sich schon in den Verhandlungen zur Konvention bemerkbar, indem Umweltorganisationen, auch aus Osteuropa, intensive Beteiligung ermöglicht wurde. Die politische Idee für die Konvention war es, demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien insbesondere in den Staaten Osteuropas und Zentralasiens zu stärken. Staatlich unabhängige Einrichtungen wie Umweltorganisationen sollen dabei Umweltinteressen wahrnehmen und sich auch tatsächlich für diese einsetzen können.

Ratifizierung

Am 30. Oktober 2001 ist die Aarhus-Konvention in Kraft getreten. Mittlerweile wurde sie von 47 Staaten ratifiziert (Stand 2024), darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Union. Österreich trat der Konvention 2005 bei. Die Mitgestaltung von effektivem Umweltschutz durch die Zivilgesellschaft wird durch drei Säulen garantiert:

  • Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt,
  • Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen und
  • Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichten und Tribunalen bei Umweltangelegenheiten.

Aarhus und die Bürger:innen

Bürger:innen erhalten durch die Aarhus-Konvention Rechte, um sich für Umweltinteressen einsetzen zu können. Die Konvention erleichtert es jedem Bürger und jeder Bürgerin, zu Umweltinformationen zu gelangen, sich bei Entscheidungsverfahren vor Behörden einzubringen und gegen Umweltbeeinträchtigungen vorzugehen. Da Interessen des Umweltschutzes oft von staatlich unabhängigen Gruppen, Organisationen und Bürger:innen-Initiativen wahrgenommen werden, kommt diesen in der Konvention auch eine besondere Rolle zu.

Maastrichter Empfehlungen

Beim 18. Treffen der Vertragsparteien der Aarhus-Konvention (Sommer 2014 in Maastricht) wurden Empfehlungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in umweltrelevanten Entscheidungsverfahren angenommen. Die „Maastricht Recommendations“ sind als Leitlinien für die praktische Umsetzung der Konvention zu verstehen. Sie beinhalten auch „Good Practice Recommendations“ zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Strategischen Umweltprüfung (SUP), die gemeinsam mit dem SUP-Protokoll der Espoo-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen erarbeitet wurde.