Anlass und Hintergrund
Entscheidung zum Bau der zweiten Tunnelröhre durch Tauern und Katschberg.
Ziel(e)
Erarbeitung von Umweltentlastungsmaßnahmen gemeinsam mit den Anrainergemeinden
Prozessdesign und Ablauf
Die Planung des Ausbaus der zweiten Tunnelröhre hat bereits in den 80er Jahren begonnen und war von Beginn an von massivem Widerstand der Bevölkerung begleitet. 1999 gab das Verkehrsministerium die Umsetzung des Projekts schließlich in Auftrag. Die Bevölkerung sollte in einem offenen Planungsprozess kontinuierlich informiert werden und die betroffenen Anrainergemeinden Gelegenheit zur Mitarbeit an der Planung der Umweltentlastungsmaßnahmen erhalten.
Die Teilnehmer:innen erarbeiteten in insgesamt zirka 60 Sitzungen Vorschläge für Entlastungsmaßnahmen und diskutierten die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lösungen. Komplexe Sachverhalte wurden ergänzend durch Planungsausstellungen vertieft. In Regionalforen
konnte sich die betroffene Bevölkerung über den Stand der Planungen informieren.
Während des Planungsprozesses wurde das UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz) novelliert und der Ausbau der Tunnelröhren wurde seitens des BMVIT als nicht UVP-pflichtig eingestuft. Die Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft bei den Höchstgerichten blieb erfolglos. Daher wurde keine UVP durchgeführt.
Wenn auch diese Begleitumstände des Prozesses für Unmut in den betroffenen Gemeinden sorgte, führte die jahrelange intensive Zusammenarbeit der Beteiligten im Planungsprozess zu mehr Verständnis für die unterschiedlichen Interessen.
Finanzierung
ASFINAG