Aarhus und EU-Institutionen

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Der Rat und das Europäische Parlament haben sich im Vermittlungsausschuss am 2. Mai 2006 über den Verordnungsvorschlag zur Anwendung der Aarhus-Bestimmungen für EU-Institutionen (EG Nr. 1367/2006) geeinigt. Danach können sich Bürger:innen und Umweltorganisationen direkt an die Dienststellen der Kommission und des Europäischen Parlaments wenden. Diese müssen binnen 15 Tage Auskunft über Informationen zu Umweltangelegenheiten geben.  

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2007 die Durchführungsvorschriften zur Aarhus-Verordnung beschlossen. Der Beschluss führt näher aus, welche Angaben NGOs bei Anträgen auf interne Überprüfung von EU-Verwaltungsakten machen müssen.

Leitlinien zur öffentlichen Beteiligung in internationalen Foren

In Art. 3 (7) der Aarhus-Konvention wird festgehalten, dass jede Vertragspartei die Anwendung der „Aarhus“ Grundsätze, d.h. die Bereitstellung von Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit, auch bei Entscheidungsverfahren in anderen internationalen Übereinkommen mit Umweltbezug fördern soll.

Um den Vertragsparteien dazu eine generelle Orientierungshilfe zu geben haben die Vertragsparteien bei ihrem 2. Treffen im Mai 2005 in Almaty Leitlinien über die öffentliche Beteiligung in internationalen Foren beschlossen. Die Leitlinien sind freiwilliger Natur und diese sollen es den Aarhus Vertragsparteien erleichtern, die Aarhus Prinzipien auf internationaler Ebene anzuwenden. Ziel ist es, Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit auch in anderen Entscheidungsfindungsprozessen in Umweltangelegenheiten zu gewährleisten (bei zwischenstaatlichen Konferenzen, Verhandlungen und der Umsetzung relevanter (Umwelt)abkommen). Abhängig von speziellen Verfahrensbestimmungen und der Zusammensetzung des jeweiligen internationalen Forums geben die Leitlinien die folgenden Empfehlungen:

  • Entwicklung und Anwendung relevanter Bestimmungen und Praktiken, die auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von internationalen Foren Anwendung finden (z.B. Geschäftsordnung zu Fragen wie Transparenz, Akkreditierung von NGOs).
  • Im Hinblick auf den Zugang zu (bereits vorliegenden) Umweltinformationen sollen klare und transparente Politiken und Verfahren erstellt und öffentlich verfügbar gemacht werden (z. B. online verfügbare Sitzungsdokumente, Webcastings von Konferenzen).
  • Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an Tagungen internationaler Foren in Umweltangelegenheiten, einschließlich an den nachgeordneten Organen.
  • Bei einer (etwaigen) Überprüfung von Verfahrensbestimmungen soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erwogen werden.

Im Rahmen der Aarhus Konvention wurde auch eine eigene Task Force eingerichtet, die mit der Konsultation mit anderen internationalen Foren zu den Leitlinien beauftragt wurde. Die Task Force, die unter französischem Vorsitz geführt wird, hat seit Juni 2006 eine Vielzahl von Foren bzw. Sekretariate internationaler Übereinkommen kontaktiert. Nunmehr liegen schriftliche Reaktionen von ca. 100 Foren und mehrere, aus den Antworten resultierende, Syntheseberichte vor. Diese machen deutlich, dass die Antworten der Foren sehr unterschiedlich sind und die Beteiligungsprozesse, formell wie informell, mitunter signifikant von den in den Leitlinien dargestellten Empfehlungen differieren. Als Herausforderung wird die Anerkennung und die Repräsentativität von NGOs sowie die oft fehlende finanzielle Unterstützung für deren Teilnahme an den Verhandlungsprozessen anerkannt.