Anwendungsfeld

Naturgefahren

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Naturgefahren wie Hochwasser, Muren, Rutschungen, Steinschläge oder Lawinen hat es in Österreich schon immer gegeben. Manche Naturgefahren können schnell und ohne Vorwarnung eintreten und über eine hohe Zerstörungskraft verfügen. Die Maßnahmen gegen Naturgefahren, wie z. B. Dämme, sind meist auf einen Schutz vor einem durchschnittlich alle 100 Jahre vorkommenden Ereignis ausgerichtet. Dieses 100jährliche Ereignis ist eine statistische Zahl, die auf bisherigen Erfahrungen beruht. Durch neue Einflüsse, wie etwa den Klimawandel oder durch Bodenversiegelung, kann sich die Wahrscheinlichkeit für ein Ereignis, das öfter und stärker auftritt, erhöhen. Obwohl viel Geld in den Schutz vor Naturgefahren fließt, kann kein völliger Schutz hergestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Bevölkerung, die in Gebieten lebt, die von Naturgefahren betroffen sein können, sich richtig verhält und auch selbst Maßnahmen zum Schutz setzt.

Für den Umgang mit Hochwasser ist die EU-Hochwasserrichtlinie, die im österreichischen Wasserrechtsgesetz umgesetzt wird, besonders wichtig. Ziel ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Dadurch sollen die Risiken von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten verringert werden. Neben dem technischen Hochwasserschutz sollen in einer abgestimmten Vorgangsweise auch andere Sektoren sowie deren Planungen und Maßnahmen (wie Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz) berücksichtigt werden. Die Öffentlichkeit, Interessensvertretungen sowie lokale Akteurinnen und Akteure sind in das Hochwasserrisikomanagement einzubeziehen.

Ziele des Schutzes vor Naturgefahren sind:

  • Reduktion bestehender Risiken und Vermeidung neuer Risiken vor einem Naturgefahrenereignis
  • Verminderung der Auswirkungen während und nach einem Naturgefahrenereignis
  • Stärkung des Risiko- und Gefahrenbewusstseins