Anwendungsfeld

Nuklearpolitik und Strahlenschutz

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Transparenz und Partizipation haben für den Nuklearbereich eine große Bedeutung. Ausgangspunkt der Forderung Österreichs nach mehr Transparenz und Partizipation im Nuklearbereich ist die Überlegung, dass Partizipation überall dort notwendig ist, wo die Sicherheit Österreichs und seiner Bewohner:innen durch Kernenergienutzung betroffen sein könnte. Grundlage dafür ist die langjährige Anti-Atom Politik Österreichs. Im Regierungsprogramm 2021-2024 ist beispielsweise u. a. festgehalten:

Die Bundesregierung verfolgt konsequent und mit allen rechtlichen und diplomatischen Mitteln die
Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Laufzeitverlängerungen von AKWs. Sie setzt sich für die Schaffung klarer EU-Regeln wie zeitliche Obergrenze für Laufzeitverlängerungen
und verpflichtende grenzüberschreitende UVP ein.

Die Bundesregierung verfolgt konsequent und mit allen rechtlichen und diplomatischen Mitteln die
Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Laufzeitverlängerungen von AKWs. Sie setzt sich für die Schaffung klarer EU-Regeln wie zeitliche Obergrenze für Laufzeitverlängerungen
und verpflichtende grenzüberschreitende UVP ein.

Die Möglichkeiten sich einzubringen sind vielfältig: Sie beziehen sich auf indirekte Teilnahme, vermittelt durch die Vertretung des jeweils zuständigen Bundesministeriums, genauso wie auf die Möglichkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder einzelnen Bürger:innen, sich direkt zu informieren oder Stellungnahmen abzugeben. Transparenz und Partizipation sind eine Qualitätskontrolle für die Nuklearindustrie, die Betreiber von kerntechnischen Anlagen (z. B. Kernkraftwerke, Zwischen- und Endlager sowie Forschungsreaktoren) und für die Behörden und dienen letztlich der ständigen Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Da Österreich selbst keine Kernkraftwerke betreibt, erstreckt sich Partizipation auf ganz Europa.