Methode

Bürger:innenbudget

ANZAHL DER BETEILIGTEN
Größere Gruppen (ab ca. 30 Personen)
DAUER DER DURCHFÜHRUNG
Einige Wochen
Einige Monate
STUFE DER BETEILIGUNG
Konsultation
Mitbestimmung
FORM DER BETEILIGUNG
Analog
Digital
ZWECK DER DURCHFÜHRUNG
Gemeinsam planen und entwickeln, Längerfristig zusammenarbeiten, Aktivieren, Vernetzen
FÜR KONFLIKT GEEIGNET
Nein

Allgemein

Bürger:innenbudgets können auf Stadtteil-Ebene genauso angesiedelt sein wie auf Bezirks-, Gemeinde- oder Stadtebene. Sie sind streng genommen durch zwei Elemente definiert:

  • Fixer Budgetbetrag, der von zuständigen Stellen auf politisch-administrativer Ebene für Projekte von Bürger:innen zur Verfügung gestellt wird.
  • Entscheidung über die Budget-Verwendung durch die Bürger:innen selbst im Rahmen einer Abstimmung oder partizipativer Formate wie Bürger:innen-Jurys.

Ablauf

In der Beschreibung des Ablaufs von Bürger:innenbudgets wird hier auf die ausführlichen Beschreibungen und Informationen zur Methode der Akademie für lokale Demokratie zurückgegriffen.

1.

Beschluss

Der (Stadt-)Gemeinderat oder die Bezirksvertretung beschließt die Umsetzung des Bürger:innenbudgets und die Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets.

2.

Information

Die Bürger:innen werden über Ablauf, Themenfelder, in denen Projektvorschläge sich bewegen können, sowie Kriterien für die Einreichung beim Bürger:innenbudget informiert.

3.

Einreichung

Die Bürger:innen reichen ihre Projektideen online und/oder analog ein. In der Praxis geschieht das häufig über eigene Bürger:innenbudget-Websites, gleichzeitig ist auch postalische Sendung oder persönliche Abgabe bei administrativ Verantwortlichen auf Bezirks-, Gemeinde- und Stadtebene möglich.

4.

Überprüfung

Die Verwaltung (manchmal zusätzlich auch Gremien der Kommunalpolitik wie Umwelt- oder Sozialausschüsse) prüft die eingereichten Projektvorschläge hinsichtlich Kriterien-Erfüllung, Kosten und Umsetzbarkeit.

5.

Abstimmung/Auswahl

Welche der eingereichten Projekte in die Umsetzung gelangen, muss von den Bürger:innen selbst entschieden werden. Dabei werden unterschiedliche Methoden angewandt, die von partizipativer Entscheidungsfindung in Workshops über Online-Votings bis zum Einsetzen geloster Bürger:innen-Jurys reichen.

6.

Umsetzung

Bei den österreichischen Beispielen von Bürger:innenbudgets obliegt die Umsetzung der Projekte bislang der Verwaltung. In deutschen Kommunen setzen die Bürger:innen Projekte sowohl eigenständig als auch zusammen mit der Verwaltung um.

7.

Dokumentation und Evaluation

Politik und Verwaltung informieren über die Mittelverwendung und den Umsetzungsstand der Projekte bzw. über die Ergebnisse.

Organisatorisches

Es zeigt sich grundsätzlich, dass Bürger:innenbudgets dann in guter Qualität vonstatten gehen, wenn Gemeinden oder Städte bereits langjährige Erfahrung mit Bürger:innenbeteiligung haben. Da für Bürger:innenbudgets Mittel der öffentlichen Hand freigegeben werden müssen, braucht es auch einen mehrheitlichen politischen Willen für ihre Durchführung und dementsprechende Gemeinde- oder Stadtratsbeschlüsse. Um ein Bürger:innenbudget gut aufzusetzen, braucht es weiters eine gute Zusammenarbeit von politisch und administrativ Verantwortlichen sowie – wenn möglich – bereits in der Vorbereitung eine kooperative Entwicklung gemeinsam mit Bürger:innen, die z. B. in einem Beirat für Bürger:innenbeteiligung vertreten oder in einer LA21-Gruppe der Gemeinde/des Bezirks aktiv sind.

Zu beachten

  • Der Betrag, der für die Umsetzung der Ideen von Bürger:innen zur Verfügung steht, muss klar definiert sein.
  • Es empfiehlt sich, vorab die Themenbereiche zu definieren, für die Ideen beim Bürger:innenbudget eingereicht werden können (z. B. Gestaltung öffentlicher Raum, Mobilität etc.), bzw. klar zu machen, welche Ideen nicht berücksichtigt werden können (z. B. Ideen, die nicht in der Verantwortung und Kompetenz der Gemeinde liegen, sondern Landes- oder Bundesangelegenheit sind)
  • Auf barrierefreie Zugänge achten: Bürger:innen sollten Ideen auf mehreren Wegen einbringen können – online, persönlich (z. B. im Gemeindeamt), per Post oder auch im Rahmen von Veranstaltungen und bei Info-Ständen im öffentlichen Raum.
  • Um auch schwerer erreichbare Bevölkerungsgruppen in Bürger:innenbudgets einzubinden, empfiehlt sich ein eigenes Zielgruppen-Mapping, aus dem heraus dann auch aufsuchende Formate entwickelt werden können (z. B. Besuche in Altersheimen, bei Kulturvereinen migrantischer Communities, in Jugendtreffs etc.), um Ideen vor Ort abzuholen.
  • Die im Rahmen von Bürger:innenbudgets eingebrachten Ideen müssen von den zuständigen Stellen der jeweiligen Magistrate auf Umsetzbarkeit und ungefähre Kosten geprüft werden. Hier ist es wichtig, im Vorhinein darauf zu achten, dass genug zeitliche und personelle Ressourcen für diese Überprüfung vorhanden sind.
  • Wesentlich in allen Phasen der Durchführung ist Transparenz. Dazu gehört u. a., dass öffentlich begründet wird, warum welche Ideen als nicht-umsetzbar erachtet wurden. Auch Abstimmungsprozesse und Entscheidungskriterien für die schlussendlich in die Umsetzung gebrachten Projektideen müssen transparent nachvollziehbar sein.
  • Die Umsetzung der im Rahmen von Bürger:innenbudgets eingereichten und gewählten Projekte liegt formal in der Zuständigkeit der politischen Vertreter:innen. Deren Selbstbindung an die Ergebnisse ist ein gewichtiges politisches Versprechen, das aber freiwillig gegeben wird und nicht rechtlich einklagbar ist.

Nicht geeignet für

Diese Methode ist eher nicht geeignet für Bezirke, Gemeinden oder Städte, die noch wenig Erfahrung mit Bürger:innenbeteiligung gemacht haben.


Weiterführende Informationen