Allgemein
In dem aus den USA stammenden Beteiligungskonzept werden Bürger:innen durch einen „Anwalt„ (nicht im juristischen Sinne verstanden, meist ein:e Planer:in) in Planungsangelegenheiten fachlich beraten, unterstützt und in kommunalen und staatlichen Gremien vertreten.
Ablauf
In der Anwaltsplanung gibt es keinen klassischen „Ablauf„. Die wesentlichen Tätigkeiten einer:s Anwaltsplaner:in umfassen:
Informieren der Bürger:innen über Planungsfragen
Ausarbeitung von Vorschlägen gemeinsam mit Bürger:innen
Vertretung der Interessen der Bürger:innen in Gremien wie z.B. der Stadtverwaltung
Förderung und Moderation von Diskussionsprozessen u.ä.
Ziel der Anwaltsplanung ist es, die Interessen von artikulationsschwachen, sozial benachteiligten oder nicht-organisierten Bevölkerungsgruppen in Planungsprozessen zu stärken um so eine ausgewogene Berücksichtigung aller durch eine Planung betroffenen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. Des Weiteren kann damit zwischen der Alltagswelt der Bürger:innen und den Sichtweisen von Expert:innen vermittelt werden.
Die Anwaltsplanung wird meist auf lokaler oder regionaler Ebene eingesetzt. Meist stehen die Anwaltsplaner:innen kontinuierlich über viele Jahre zur Verfügung, Beispiele dafür sind die Wiener Gebietsbetreuungen, Jugend- und Umweltanwaltschaften.
Organisatorisches
Benötigt wird ein Kommunikationsmittel (Internet, Telefon, Briefe) oder auch persönliche Gespräche z.B. während Sprechstunden.
Zu beachten
- Anwaltsplanung soll nicht dazu führen, Bürger:innen zu bevormunden oder in passive Rollen zu drängen. Vielmehr ist das Ziel sie in der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen sowie mögliche Benachteiligungen auszugleichen.
- Das Verfahren braucht Zeit wenn es erfolgreich sein soll. Beide Seiten bauen erst mit der Zeit eine vertrauensvolle Beziehung zueinander auf und es entstehen die für die Anwaltsplanung typischen wechselseitigen Lernprozesse.