Anwendungsfeld

Wasserwirtschaft

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Die Ziele der österreichischen Wasserwirtschaft umfassen drei große Bereiche:

  • Ressourcenschutz
  • Nutzungsregulierung
  • Hochwasserschutz

Die Wasserwirtschaft richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die nationales Recht geworden ist: Sie hat zum Ziel, für die Flüsse und Seen einen „guten ökologischen und guten chemischen Zustand“ und für das Grundwasser einen „guten chemischen und mengenmäßigen Zustand“ zu erreichen. Auch wenn viele Gewässer diesen Zustand noch nicht erreicht haben, sollte es zumindest zu keiner Verschlechterung des derzeitigen Zustandes kommen. Von diesem Verschlechterungsverbot gibt es nur wenige Ausnahmen z. B. für Kraftwerksbauten. In Gewässerbewirtschaftungsplänen wird festgelegt, wie der angestrebte gute Zustand für die Gewässer erreicht werden kann.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt nicht nur Umweltziele vor, sie betont in Artikel 14 auch die Wichtigkeit der Information, Konsultation und Einbeziehung der Öffentlichkeit, einschließlich der Nutzer:innen – also von allen Menschen. Information findet auf nationaler Ebene in Österreich vor allem über das Wasserinformationssystem Austria – WISA und die Webseite Wasseraktiv statt. Dort sind auch Informationen zu Konsultationen zu dem nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan veröffentlicht. Die meisten Beteiligungsprozesse finden für die breite Öffentlichkeit im Bereich Information und Konsultation statt, Stakeholder haben manchmal die Gelegenheit zur Mitwirkung bei Entscheidungsprozessen.