Anwendungsmöglichkeiten

Anwendungsmöglichkeiten
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Die Bereiche, in denen Partizipationsprozesse erfolgreich angewendet werden, sind zahlreich: Klimaschutz und Energiewende, Mobilität, Dorf- und Stadtentwicklung, Wasser- oder auch Abfallwirtschaft, Raumplanung und viele mehr. Einen Eindruck davon geben die hier dokumentierten Praxisbeispiele.

Partizipation wird angewendet:

  • auf der höchsten Entscheidungsebene, der Ebene der Politiken – etwa bei der Erarbeitung von strategischen Konzepten und Leitbildern – und der Rechtsakte, also bei Gesetzen und Verordnungen
  • bei thematisch abgegrenzten Plänen und Programmen
  • bei konkreten Projekten und Einzelmaßnahmen

Quelle

  • Lebensministerium, ÖGUT (Hrsg.): Das Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung, Wien 2005, S. 8

Stufen der Partizipation

Wie weitreichend die Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte in einem Beteiligungsprozess sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits bestimmt die Art des Verfahrens – also ob es sich um ein formales oder informales Verfahren handelt – oder die gewählte Methode, wie stark die Interessen von Bürger:innen und Interessensvertreter:innen einfließen können. Andererseits ist die Bereitschaft der Entscheidungsträger:innen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft ausschlaggebend, inwieweit sie die Ideen anderer Akteur:innengruppen in Planung und Entscheidung berücksichtigen wollen.


Quelle

  • Lebensministerium, ÖGUT (Hrsg.): Das Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung, Wien 2005, S. 9
  • Man spricht von informativer (Öffentlichtkeits-)Beteiligung, wenn Betroffene und Interessierte über ein Vorhaben und seine Auswirkungen informiert werden, wobei kaum die Möglichkeit besteht, Entscheidungen zu beeinflussen. Beispiele hierfür sind Informationsveranstaltungen oder das Auflegen von Plänen zur Einsichtnahme.
  • Bei Prozessen der konsultativen (Öffentlichkeits-)Beteiligung können Betroffene und Interessierte zu vorgelegten Vorschlägen, Plänen oder Entscheidungen Stellung nehmen sowie ihre Ideen einbringen, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind – etwa bei der Erstellung eines Flächenwidmungsplans.
  • Die am weitesten gehende Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung. Betroffene und Interessierte erhalten die Möglichkeit, bei der Entwicklung des Vorhabens, seiner Ausführung und Umsetzung mitzubestimmen, beispielsweise bei einem Mediationsverfahren. Der Grad der Mitbestimmung kann von der gemeinsamen Entwicklung von Vorschlägen bis hin zu weitgehenden Entscheidungsrechten der Beteiligten reichen.